Das Kindernest ist eine außerschulische Einrichtung zur individuellen Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen mit Handicap in Olsberg.
Wir bieten jungen Menschen im Alter von 3 bis 21 Jahren mit den unterschiedlichsten Unterstützungsbedarfen eine fachgerechte Betreuung in einem familiären Wohlfühlrahmen.
Seit dem Jahr 2000 befindet sich das Kindernest in einer gemütlichen Wohnung in Bigge-Olsberg. Dort bieten wir an den Wochenenden und in den NRW-Schulferien eine 24-Stunden-Betreuung inklusive Übernachtung an. Wir unternehmen mit unseren Gästen schöne Ausflüge und kreative Aktivitäten wie Malen, Basteln und Kochen. Unsere Gäste haben die Möglichkeit, Freundschaften mit anderen Kindern zu knüpfen und zu pflegen.
Das Kindernest versteht sich als "Freizeit-Einrichtung", in der entsprechende Angebote ohne Leistungsdruck gemacht und die gezielten Fördermaßnahmen in das Spielgeschehen eingebunden werden. Die Grundlage unserer Arbeit bildet neben der Sicherung der Grundbedürfnisse immer die ganzheitliche Förderung, aufbauend auf einem wertschätzenden und ressourcenorientierten Menschenbild.
Die Erziehung der jungen Menschen zur Selbstständigkeit und die individuelle Betreuung unter Berücksichtigung der Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen stehen bei uns im Vordergrund.
Das Kindernest bietet:
- Betreuung in der Schul- und Ferienzeit
(inklusive Übernachtung)
- stundenweise Betreuung
(z.B. für Arztbesuche und Erledigungen)
- Betreuung am Wochenende
(inklusive Übernachtung)
- Aktionstage
- Spiele-Nachmittage
Inklusive folgender Rahmenleistungen:
- Pflege
- Verköstigung
- Übernachtung bei Wochenend- oder Ferienbetreuung mit Ganztagsverpflegung
- aktives individuelles Beschäftigungsprogramm mit den Kindern und Jugendlichen
- Berücksichtigung von Diätplänen
Kostenübernahme
Dem Kindernest liegt die Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes als Teil des Landschaftsverbandes NRW vor.
Unsere Leistungen sind im Rahmen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und über die zusätzlichen Betreuungsleistungen mit den Krankenkassen abrechenbar.
Ebenfalls kann auch beim Landschaftsverband ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.